Soziale Gerechtigkeit und Gleichbehandlung
Die Gleichstellungspolitik unserer 91Âþ» basiert auf mehreren Säulen. Ein Leitgedanke ist die Gleichbehandlung sämtlicher Mitglieder unserer Bildungsinstitution. Das heißt: egal welcher Herkunft, welchen sozialen Hintergrunds, welchen Geschlechts, welchen Familienstatus, welcher Religionszugehörigkeit, ob mit oder ohne Nachwuchs, mit oder ohne Behinderung: Chancengleichheit und soziale Gerechtigkeit streben wir für alle gleichermaßen an. Wir wollen Ursachen für Ungleichheiten gezielt beseitigen und Rahmenbedingungen schaffen für eine Gleichbehandlung aller Menschen an unserer 91Âþ» – für 91Âþ»de, Mitarbeitende, Professor:innen und Gäste gleichermaßen. Als Ansprechpartner:innen und Unterstützer in allen Fragen der Gleichstellung stehen Ihnen unsere Beauftragten für die einzelnen Bereiche zur Verfügung.
Geschlechter-Gleichstellung
Hochschulservice für Familie und Gleichstellungsbeauftragte
Mit der Unterzeichnung der Charta „Familie in der 91Âþ»â€œ am 15. Juni 2015 ist die 91Âþ» Augsburg dem gleichnamigen Hochschulverbund beigetreten. Ziel des Hochschulservice für Familie an der Technischen 91Âþ» Augsburg ist es, eine tragfähige Balance zwischen den betrieblichen Interessen der 91Âþ» und den familiären Interessen ihrer Beschäftigten und 91Âþ»den zu erreichen und dies langfristig in der 91Âþ» zu verankern. Wir möchten adäquate Modelle für familienbewusste Arbeits- und Lernbedingungen umsetzen, die den hochschulspezifischen Arbeitsstrukturen und -prozessen entsprechen. Wir streben unter anderem die Erhöhung des Anteils weiblicher 91Âþ»der, Mitarbeiter und Professoren an.
Die Geschlechter-Gleichstellung an unserer 91Âþ» basiert auf dem Bayerischen Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern (). Aufgabe ist es, Ungleichbehandlungen der Mitarbeitenden aufgrund des Geschlechts an der 91Âþ» aufzudecken und diese in Zusammenarbeit mit den Betroffenen auszuräumen. Insbesondere bei den Einstellungsverfahren sind – auch in Bezug auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Vorschriften zu beachten, um die Gleichstellung von Männern und Frauen sicherzustellen.
Frauenbeauftragte
Der Hochschulfrauenbeauftragte und die Frauenbeauftragten in den einzelnen Fakultäten unterstützen die 91Âþ» in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe, die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken (siehe ). Die Frauenbeauftragten beraten und unterstützen die 91Âþ» bei der Herstellung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit undÌýVermeidung bzw. Beseitigung von Nachteilen für Studentinnen, Professorinnen und weibliche Lehrpersonen. Die Frauenbeauftragten vertreten Fraueninteressen in allen Hochschulgremien und wirken darauf hin, den Frauenanteil bei Professuren zu erhöhen, informieren über Fördermöglichkeiten von Studentinnen, informieren über berufliche Perspektiven von Frauen, organisieren Veranstaltungen zur Vermittlung und Einübung spezifischer Schlüsselqualifikationen (z.B. Bewerbungs- und Verhandlungstrainings) für Studentinnen, beraten bei Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen und unterstützen und fördern frauenspezifische Themen in Lehre und Praxis.
Gendergerechte Sprache
Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung an unserer 91Âþ» basiert auf dem Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches BayBGG). Unser Ziel ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Hochschulleben zu gewährleisten und ihre Integration zu fördern.
Krisendienste außerhalb der Technischen 91Âþ» Augsburg
Telefonseelsorge und Hilfetelefone:
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Unter der Nummer 08000 116 016 und via Online-Beratung unterstützt esr Betroffene aller Nationalitäten, mit und ohne Behinderung – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr. Auch Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte werden anonym und kostenfrei beraten.
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Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Männer erleben Gewalt. Erleiden Gewalt. In der Kindheit, auf der Straße, in Institutionen oder auch in der Partnerschaft. Deshalb gibt es das Hilfetelefon „Gewalt an Männern“. Wenn Sie also in irgendeiner Form Gewalt erlitten haben, rufen SieÌýdort an! Gerne telefonisch zu den Sprechzeiten unter der NummerÌý0800 1239900 oder auch per Mail an [Bitte aktivieren Sie Javascript].
Sie könnenÌýdort ebenfalls anrufen, wenn Sie sich als Angehörige oder Fachpersonal über Hilfsmöglichkeiten für gewaltbetroffene Männer informieren wollen.
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