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Schwerbehindertenvertretung (Personal)
Für wen bin ich als SBV Ansprechpartnerin?
Ìý
- alle Kolleginnen und Kollegen mit gesundheitlichen Einschränkungen
- schwerbehinderten Menschen mit einem Auwsweis, ab einem Grad der Behinderung (GdB)Ìý von 50
- gleichgestellte Kolleginnen und Kollegen mit einem Bescheid über einen Grad der Behinderung (GdB) von 30 bis 40 und Anerkennung durch die
Bei Fragen und Problemen
Sie können sich mit allen Fragen und Problemen, die in einem Zusammenhang mit Ihrer Schwerbehinderung/Gleichstellung stehen, an mich als Ihre SBV wenden, wie z.B.
- Hilfen und Leistungen für schwerbehinderte und gleichgestellten Beschäftigte
- Maßnahmen im betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
- individuelle Fragen und Probleme
- Gespräche in schwierigen Situationen
- Antrag auf Feststellung einer BehinderungÌý
- Verschlimmerung oder Veränderung der Behinderung
- Schwierigkeiten und/oder Benachteiligungen am Arbeitsplatz
- behindertengerechte Einrichtung des Arbeitsplatzes
- Arbeitszeitregelung
- Änderung von Arbeitsanforderungen und Arbeitsabläufen
- Versetzung, Umsetzung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Hier können Sie sich informieren
Zentrum Bayern Familie und Soziales (Versorgungsamt)
- behindertengerechte Einrichtung des Arbeitsplatzes
- Beantragung von persönlichen und technischen Hilfen
Agentur für Arbeit
- Hilfestellung beim Gleichstellungsantrag
- Beantragung von technischen Hilfen
- Arbeitsplatzgestaltung
Deutsche Rentenversicherung
- Hilfestellung beim beruflichen Rehaantrag
Krankenkasse
Die SBV ist hinzuzuziehen bei:
- Einstellung von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen
- Teilnahme an Vorstellungsgesprächen mit schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen
- Kündigungsverfahren nach SGB IX
und achtet auf:
- Umsetzund des allgemeines Gleichbehandlungsgesetzes
- Anwendung der Teilhaberichtlinien des öffentlichen Dienstes in BayernTeilzeit und Befristungsgesetz