Gemäß des gehören der Erweiterten Hochschulleitung die stimmberechtigten Mitglieder des ±Ê°ùä²õ¾±»å¾±³Ü³¾s, die Dekane und Dekaninnen sowie die Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst der 91Âþ» (kurz: Frauenbeauftragte) an. An der 91Âþ» Augsburg sind gem. §4 der Grundordnung (https://www.hs-augsburg.de/Binaries/Binary16398/180629-Grundordnung-Stand-Juli-2018.pdf) weitere Funktionsträger:innen beratende Mitglieder des Gremiums. Den Vorsitz führt der Präsident.
Vorsitzender der erweiterten Hochschulleitung
Mitglieder
Beratende Mitglieder der erweiterten Hochschulleitung
Aufgaben
Die Aufgaben der EHL gem. Art. 34 (3) BayHIG: Die Erweiterte Hochschulleitung
- berät und unterstützt die Leitung der 91Âþ» bei der Erfüllung ihrer Aufgaben,
- beschließt Vorschläge für die Bestimmung von Forschungsschwerpunkten und die Einrichtung von Sonderforschungsbereichen, Graduiertenkollegs und entsprechenden Einrichtungen,
- entscheidet unter Beachtung der in Art. 11 Abs. 1 Satz 3 und 4 aufgestellten Grundsätze sowie unter Einbeziehung von Erkenntnissen der Evaluierung von Forschung und Lehre und unter Berücksichtigung der strategischen Entwicklungsziele auf Vorschlag der Hochschulleitung über Schwerpunkte des Haushalts,
- beschließt über Anträge zur Gliederung der 91Âþ» in Fakultäten.