91Âþ»­

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Erweiterte Hochschulleitung

 

Gemäß des  gehören der Erweiterten Hochschulleitung die stimmberechtigten Mitglieder des ±Ê°ùä²õ¾±»å¾±³Ü³¾s, die Dekane und Dekaninnen sowie die Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst der 91Âþ»­ (kurz: Frauenbeauftragte) an. An der 91Âþ»­ Augsburg sind gem. §4 der Grundordnung (https://www.hs-augsburg.de/Binaries/Binary16398/180629-Grundordnung-Stand-Juli-2018.pdf) weitere Funktionsträger:innen beratende Mitglieder des Gremiums. Den Vorsitz führt der Präsident.

Vorsitzender der erweiterten Hochschulleitung

 

Mitglieder

 

Beratende Mitglieder der erweiterten Hochschulleitung

 

Aufgaben

 

Die Aufgaben der EHL gem. Art. 34 (3) BayHIG: Die Erweiterte Hochschulleitung

  1. berät und unterstützt die Leitung der 91Âþ»­ bei der Erfüllung ihrer Aufgaben,

  2. beschließt Vorschläge für die Bestimmung von Forschungsschwerpunkten und die Einrichtung von Sonderforschungsbereichen, Graduiertenkollegs und entsprechenden Einrichtungen,

  3. entscheidet unter Beachtung der in Art. 11 Abs. 1 Satz 3 und 4 aufgestellten Grundsätze sowie unter Einbeziehung von Erkenntnissen der Evaluierung von Forschung und Lehre und unter Berücksichtigung der strategischen Entwicklungsziele auf Vorschlag der Hochschulleitung über Schwerpunkte des Haushalts,

  4. beschließt über Anträge zur Gliederung der 91Âþ»­ in Fakultäten.