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Grundsätzlich können Sie Module (Fächer) beliebiger anderer ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µÃ¤²Ô²µ±ð entweder als , deren PrüfungsergebnisseÌýin einem Extrazeugnis ausgewiesen werden, oder als Ersatz für ModuleÌýihres Studiengangs belegen. Letzteres bedarf aber der vorausgehendenÌýGenehmigung durch die ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ°ì´Ç³¾³¾¾±²õ²õ¾±´Ç²Ô, die auch die zuÌýerreichenden Credit Points definiert. Die Beurteilung erfolgtÌýdifferenziert mit Blick auf die jeweils für Sie geltende Studien- und Prüfungsordnung.

Achtung: Es besteht kein Rechtsanspruch, dass ein bestimmtes Modul ausÌýden Fächerkatalogen anderer ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µÃ¤²Ô²µ±ð für Ihren StudiengangÌýanerkannt werden kann.

Bitte bemühen Sie sich frühzeitig, spätestens vier Wochen vor BeginnÌýdes Anmeldezeitraums zu einer Lehrveranstaltung, um eine verbindlicheÌýAnrechnungsentscheidung. Erster Ansprechpartner diesbezüglich ist derÌýFachstudienberater.

Ansprechpartner

Prof. Dr. Thomas Rist

Informatik

Telefon: 

+49 821 5586-3249