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Das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz ist das maßgebende Gesetz für das in Bayern geltende Hochschulrecht. Auf dieser Grundlage basieren alle Verordnungen und Satzungen, die die 91Âþ»­n betreffen. Außerdem finden sich dort Regelungen zu den Einstellungsvoraussetzungen, der rechtlichen Stellung und den Dienstaufgaben des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an 91Âþ»­n.