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Alles für Ihre ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ±ð²Ô

 

Für Verständnisfragen in Bezug aufÌýdie Allgemeine Prüfungsordnung sowie die einschlägigen Studien- und Prüfungsordnungen steht Ihnen dasÌý±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ²õ±ð°ì°ù±ð³Ù²¹°ù¾±²¹³Ù innerhalb der Sprechstunden zur Verfügung.

Die Allgemeine Prüfungsordnung (APO) für die 91Âþ»­n für angewandte Wissenschaften in Bayern bildet die Grundlage für den Ablauf von ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ±ð²Ô. Sie beinhaltet Verfahrensvorschriften, d.h. formale Regeln, die für die ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ±ð²Ô in allen Studiengängen gelten, wie z.B. die Wiederholungsfristen und die Höchstfristen für die Ablegung von ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ±ð²Ô.

Daneben gibt es für Ihren Studiengang eine Studien- und Prüfungsordnung, die festlegt, was geprüft wird. Sie enthält die Prüfungsfächer, die Sie bestehen müssen.

Die Kenntnis der geltenden Prüfungsordnungen wird grundsätzlich vorausgesetzt. Die 91Âþ»­den haben sich selbständig über die allgemeinen und die für den jeweiligen Studiengang geltenden Prüfungsordnungen zu informieren. Versäumnisse und Fristüberschreitungen aufgrund der Unkenntnis Ihrer Prüfungsordnung gehen zu Ihren Lasten und können einem erfolgreichen Abschluss des Studiums im Wege stehen. Zusätzlich zu den einschlägigen Rechtsnormen gibt es Handlungsempfehlungen sogenannte Handreichungen zur Umsetzung der hochschulrechtlichen Vorgaben.

 
 

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