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In ERASMUS ist der Erwerb und die Anerkennung der Studien- und Praktikumsleistungen eine grundsätzliche Teilnahmebedingung.
Nach Abschluss Ihres Aufenthalts an der Gastinstitution erhalten Sie ein Praktikumszeugnis (dieses enthält Anfangs- und Enddatum) bzw. ein Transcript of Records, auf dem Ihre Leistung nach landesüblicher Benotung und die erworbenen ECTS-Punkte angegeben werden.
Nach Ihrer ¸éü³¦°ì°ì±ð³ó°ù vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem zuständigen International Faculty Coordinator um die Anerkennung Ihrer Leistungen zu besprechen. Zur Annerkennung benötigen Sie Ihr Transcript of Record/Praktikumszeugnis und das Learning Agreement Teil III (siehe Formularcenter).Â
Wichtig: Fehlende Studienleistungen aus dem Ausland können zur Rückzahlung des Mobilitätsstipendiums führen.
ERASMUS-Stipendien
Alisa O'Rourke | |
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Fax: | +49 821 5586-3207 |