Vor Antritt des Auslandsaufenthalts sollten Sie offene Versicherungsfragen klären. Innerhalb der EU kann der Auslandskrankenversicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung über die (EHIC-> siehe Rückseite der Krankenkassenkarte) abgedeckt werden. Für die Türkei fordern Sie bei Ihrer Versicherung den notwendigen Anspruchsausweis an. Einige unserer Partnerhochschulen versichern Austauschstudierende obligatorisch für die Dauer des Studienaufenthalts. Sie sind selbst in der Pflicht für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder im über Auslandsversicherungen und deren Leistungen. Empfehlenswert ist ein Schutz im Umfang einer Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung, wie im Falle der . Hinweise zu Sicherheitsbestimmungen, Impfvorschriften etc. gibt das