91Âþ»­

 

Sofern von Seiten des Industriebetriebs eine Geheimhaltungsvereinbarung (GHV) gefordert wird, muss dies vor der Vertragsunterzeichnung mit dem Betreuer oder der Betreuerin abgeklärt werden.

Vorzugsweise sollte die Muster-GHV der 91Âþ»­ (bitte mit RZ-Kennung einloggen) verwendet werden. Inhaltlich abweichende Vertragstexte können in der Regel nicht akzeptiert werden und müssen durch das Justiziariat der 91Âþ»­ geprüft werden.