Hier werden Antworten auf die häufigsten Zitierfragen gesammelt.
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Warum überhaupt zitieren? - Ein Erklärfilm
Rechtliche Grundlage
Zitierstil
Der Zitierstil legt die "Optik" Ihrer Quellenangaben und Ihres Literaturverzeichnisses fest.
Es gibt unzählige Zitierstile, die sich in vielen Details unterscheiden. Ein Unterscheidungsmerkmal ist die Zitiermethode (Kurznachweis im Text, Kurznachweis in der Fußnote, Vollbeleg oder Referenznummer). Weitere Unterschiede gibt es in der Autorenschreibweise, in der typografischen Hervorhebung, in der Interpunktion, im Umfang der bibliographischen Angaben,...
In Absprache mit Ihrem Betreuer / Ihrer Betreuerin der Seminar- bzw. Abschlussarbeit müssen Sie sich für Sie einen Zitierstil entscheiden.
Egal, welchen Zitierstil Sie wählen: Achten Sie auf Einheitlichkeit! Wichtig ist auch, dass Sie alle bibliographischen Angaben nennen, die nötig sind, die Quelle eindeutig zu identifizieren und wieder auffindbar zu machen.
Mit der LiteraturverwaltungssoftwareÌýCitavi können Sie aus über 10.000 Zitierstilen wählen und sich automatisiert zitierstilgerechte Literaturangaben generieren lassen.
Buchtipps

Prexl, Lydia (2019): Mit digitalen Quellen arbeiten. Richtig zitieren aus Datenbanken E-Books YouTube und Co. 3. Auflage. Paderborn: Schöningh.
- In der Bibliothek ausleihbar:
Träger, Thomas (2018): Zitieren 2.0. Elektronische Quellen und Projektmaterialien korrekt zitieren. München: Vahlen.
- In der Bibliothek ausleihbar:
Stickl-Wolf, Christine & Wolf, Joachim (2019): Wissenschaftliches Arbeiten und Lerntechniken. Erfolgreich studieren - gewusst wie!. Wiesbaden: Springer Gabler. (Empfehlung u.a. vom Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen und von Prof. Dr.-Ing. Wittreck, Fakultät für Maschinenbau und Verfahrenstechnik)
- In der Bibliothek ausleihbar:
Ìý
Ìý
Linktipps
Technische Universität München, Universitätsbibliothek (Hg.) (2020): , zuletzt aktualisiert: März 2024, zuletzt geprüft am 12.04.2024.
ZBW; GESIS; RatSWD (Hg.) (2024):Ìý (Auffinden, Zitieren, Dokumentieren: Forschungsdaten in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften), zuletzt geprüft am 12.04.2024.
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Zitate zitieren? - So geht's!
Wie zitiere ich Bilder?
Zusammenfassung:
Details und Erläuterungen
- Erlaubt das Urheberrecht die Nutzung?
- Gibt es eine vertragliche Genehmigung, das Bild oder die Abbildung zu verwenden?
- Gibt es weitere Rechte, die beachtet werden müssen?
- Lichtbildwerken (=Vorliegen einer gewissen schöpferischen Höhe, § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG),
- Lichtbildern (= jeder beliebige Schnappschuss, § 72 UrhG)
- und anderen Bildern, wie z.B. technischen Zeichnungen.
Nach deutschem Recht genießt jedes Bild (= Lichtbildwerke und Lichtbilder) mit seiner Entstehung bereits Urheberrechtsschutz. Andere Bilder (technische Zeichnungen etc.) sind nur dann vom Urheberrecht geschützt, wenn Sie die dafür nötige Schöpfungshöhe erreichen – also von rein programmgenerierten Graphiken durch eine persönliche geistige Schöpfung des Urhebers / der Urheberin zu unterscheiden sind.
³§Ã¤³¾³Ù±ô¾±³¦³ó±ð Umgestaltungen von Bildern dürfen nur mit Einwilligung desÌý Urheberrechteinhabers geschehen (§ 23 UrhG).
- ein bestimmter Zitatzweck vorliegt (z.B. Untermauerung der Argumentation, Darstellung eines Gegenarguments etc.) und
- die Verwendung des Bildes in einer wissenschaftlichen Arbeit stattfindet.
Ein Bild zur bloßen Zierde der Arbeit zu verwenden ist damit unzulässig, das Bild muss den Inhalt der Arbeit maßgeblich stützen und eingehend ±ð°ù±ôä³Ü³Ù±ð°ù³Ù werden, also in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem Verfassten stehen.
- Ihrem eigenen Design Ihrer Abschlussarbeit anpassen
- eigene Graphikelemente hinzufügen
- für Ihren Zweck nicht notwendige Details weglassen/die Graphik vereinfachen.
Voraussetzung ist, dass Sie das Originalbild nicht sinnentstellen, den Zitatzweck erfüllen und eine (indirekte) Quellenangabe machen.
- Der Zitatzweck (Versuchsaufbau, der die Basis der weiteren Untersuchungen darstellt) ist gegeben.
- Das Bild wird eingehend ±ð°ù±ôä³Ü³Ù±ð°ù³Ù.
- Die Veröffentlichung erfolgt in einer wissenschaftlichen Arbeit.
- Eine Quellenangabe ist erfolgt.
- => Das Bildzitat ist erlaubt.
Die Panoramafreiheit schließt auch Kunstwerke ein, wenn diese sich in einem öffentlichen Bereich befinden. Die Aufnahme muss allerdings von einem öffentlich zugänglichen Punkt aus erfolgen. Kein öffentlich zugänglicher Punkt ist z. B. eine Aufnahme, die aus dem Fenster eines gegenüberliegenden Gebäudes aufgenommen wird. Befindet sich das Bauwerk in einem nichtöffentlichen Bereich oder handelt es sich um Aufnahmen der Architektur des Gebäudeinneren, muss die Einwilligung des Architekten eingeholt werden.
Die Informationen zur Bildzitation wurden - leicht verkürzt - demÌý (Stand März 2024) derÌý entnommen, der unter der -Lizenz zur Verfügung steht.
Ansprechpartnerin | |
Telefon: | +49 821 5586-3281 |
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Telefon: | +49 821 5586-3298 |
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